Sonntag, 5. April 2020

Grundrechte sind kein Luxusartikel unserer Verfassung - auch nicht in Krisenzeiten

Keine Blankovollmacht fürs Durchregieren

Georg Restle, der Redakteur von Monitor, hat es aus meiner Sicht auf den Punkt gebracht:
 „Die Corona-Krise ist keine Blankovollmacht fürs Durchregieren und Grundrechte sind kein Luxusartikel unserer Verfassung – auch nicht in Krisenzeiten.“ Seinen ganzen Kommentar sehen Sie auf der Seite von Monitor.

Viele Grundrechte außer Kraft

Die Seite Freiheitsrechte.org beschreibt, welche Grundrechte durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt sind:

  • Freiheit der Person (Art. 2) bei Quarantäne
  • Körperliche Unversehrtheit (Art. 2) bei ärztlichen Untersuchungen en
  • Die Versammlungsfreiheit (Art. 8), da Demonstrationen verboten sind
  • Brief und Postgeheimnis (Art. 10), da Mitteilungen Infizierter gelesen werden dürfen
  • Freizügigkeit (Art. 11), da wir uns nicht mehr frei bewegen können
  • Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13), bei Besuchen des Amtsarzt
Nicht im Artikel enthalten ist die Religionsfreiheit (Art. 4), die durch die Schließung der Kirchen zumindest teilweise außer Kraft ist.

Verhältnismäßigkeit muss gewährt sein

Der Staat darf auch in der aktuellen Ausnahmesituation nur in unsere Grundrechte eingreifen, wenn dies verhältnismäßig ist.
Rene Schlott beschreibt in seinem lesenswerten Beitrag Rendezvous mit dem Polizeistaat einige Beispiele, die an dieser Verhältnismäßigkeit zweifeln lassen.

  • Warum ist das Lesen eines Buches auf der Parkbank verboten (auf dem Fahrrad wäre es erlaubt) 
  • Warum müssen in Bayern Bürger/innen, die sich zu zweit im öffentlichen Raum bewegen, Auskunft über das Verhältnis zu ihrer Begleitung geben? 

Der Ruf nach immer härteren Maßnahmen

Einigen Bürger*innen ist das noch nicht genug, sie fordern härtere Maßnahmen und spielen auch fleißig Hilfspolizist*innen. Jens Spahn, der sich selbst umfassende Macht gegeben hat bzw. geben wollte (siehe Vollmacht für den starken Mann) zeigt sich im Interview in der ZEIT überrascht über die Geister, die er rief: "Mich irritiert der dezidierte Ruf mancher nach immer härteren Maßnahmen."

Fazit

Damit keine Missverständnisse aufkommen: ich halte mich an alle Regeln und unterstütze diese auch. Wenn ich mich aber im öffentlichen Raum mit einer Person unterhalte und dabei die Regeln einhalte geht es den Staat nichts an, in welchem Verhältnis ich zu dieser Person stehe:
Grundrechte sind kein Luxusartikel unserer Verfassung - auch nicht in Krisenzeiten.