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Samstag, 14. November 2020

Demonstrationen in Zeiten von Corona

Die Bilder aus Leipzig sind schwer zu ertragen: Während die Infektionszahlen neue Rekordhöhen erreichen und sich die Krankenhäuser mit Covid19 Erkrankten füllen, tanzen Querdenker Polonäse. Weiterhin gilt, dass das Demonstrationsrecht ein hohes Gut ist und in einer Demokratie Meinungsfreiheit herrscht, in der auch abstruse Meinungen geäußert werden dürfen.
Für einige Kommentatoren geht es aber zu weit.

Schränkt die Versammlungsfreiheit ein

Timo Lehmann kritisiert im SPIEGEL, dass der Staat die Corona-Auflagen nicht durchsetzen konnte. Deshalb sollten solche Großveranstaltungen vorübergehend eingeschränkt werden – oder verboten.
Das Verhalten der Demonstranten ist eine Ohrfeige ins Gesicht alle jener, die gerade versuchen, sich strikt im Sinne der Gemeinschaft an die Regeln zu halten
Eine gänzliche Aussetzung der Versammlungsfreiheit ist nicht nur rechtlich schwierig, überzeugend finde ich deshalb Lehmanns Vorschlag, die Anzahl zu deckeln und an die Demonstrationen an Orten zu genehmigen, an denen sie wenigstens niemand anders gefährden.

Rücksichtslosigkeit ist kein Freiheitsrecht

Ähnlich argumentiert Bundespräsident Steinmeier: Friedlicher Protest muss auch in der Pandemie möglich sein, das Verhalten der Demonstranten kritisiert er zurecht scharf: "Wo einige Zehntausend Menschen die Auflagen missachten, die Regeln verspotten und weder auf Abstand achten noch Masken tragen, da werden Grenzen überschritten."

Einige Corona-Rebellen überschreiten Grenzen

Nach wie vor kann ich viele Sorgen und Bedenken verstehen. Einige selbst ernannten Corona-Rebellen überschreiten aber mittlerweile jegliche Grenzen – auch des Anstands. Was sind das für Leute, die in öffentlichen Verkehrsmitteln andere Leute anbrüllen, dass die ihre Masken absetzen sollen? Die passende Antwort findet Oliver Welke in der Heute Show:

Sonntag, 5. April 2020

Grundrechte sind kein Luxusartikel unserer Verfassung - auch nicht in Krisenzeiten

Keine Blankovollmacht fürs Durchregieren

Georg Restle, der Redakteur von Monitor, hat es aus meiner Sicht auf den Punkt gebracht:
 „Die Corona-Krise ist keine Blankovollmacht fürs Durchregieren und Grundrechte sind kein Luxusartikel unserer Verfassung – auch nicht in Krisenzeiten.“ Seinen ganzen Kommentar sehen Sie auf der Seite von Monitor.

Viele Grundrechte außer Kraft

Die Seite Freiheitsrechte.org beschreibt, welche Grundrechte durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt sind:

  • Freiheit der Person (Art. 2) bei Quarantäne
  • Körperliche Unversehrtheit (Art. 2) bei ärztlichen Untersuchungen en
  • Die Versammlungsfreiheit (Art. 8), da Demonstrationen verboten sind
  • Brief und Postgeheimnis (Art. 10), da Mitteilungen Infizierter gelesen werden dürfen
  • Freizügigkeit (Art. 11), da wir uns nicht mehr frei bewegen können
  • Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13), bei Besuchen des Amtsarzt
Nicht im Artikel enthalten ist die Religionsfreiheit (Art. 4), die durch die Schließung der Kirchen zumindest teilweise außer Kraft ist.

Verhältnismäßigkeit muss gewährt sein

Der Staat darf auch in der aktuellen Ausnahmesituation nur in unsere Grundrechte eingreifen, wenn dies verhältnismäßig ist.
Rene Schlott beschreibt in seinem lesenswerten Beitrag Rendezvous mit dem Polizeistaat einige Beispiele, die an dieser Verhältnismäßigkeit zweifeln lassen.

  • Warum ist das Lesen eines Buches auf der Parkbank verboten (auf dem Fahrrad wäre es erlaubt) 
  • Warum müssen in Bayern Bürger/innen, die sich zu zweit im öffentlichen Raum bewegen, Auskunft über das Verhältnis zu ihrer Begleitung geben? 

Der Ruf nach immer härteren Maßnahmen

Einigen Bürger*innen ist das noch nicht genug, sie fordern härtere Maßnahmen und spielen auch fleißig Hilfspolizist*innen. Jens Spahn, der sich selbst umfassende Macht gegeben hat bzw. geben wollte (siehe Vollmacht für den starken Mann) zeigt sich im Interview in der ZEIT überrascht über die Geister, die er rief: "Mich irritiert der dezidierte Ruf mancher nach immer härteren Maßnahmen."

Fazit

Damit keine Missverständnisse aufkommen: ich halte mich an alle Regeln und unterstütze diese auch. Wenn ich mich aber im öffentlichen Raum mit einer Person unterhalte und dabei die Regeln einhalte geht es den Staat nichts an, in welchem Verhältnis ich zu dieser Person stehe:
Grundrechte sind kein Luxusartikel unserer Verfassung - auch nicht in Krisenzeiten.